Gästehaus Admiral

Ferienwohnungen, Apartments, Suiten in Norddeich für den gehobenen Anspruch

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Gastaufnahmevertrages

In Anlehnung an die Geschäftsbedingungen des Hotelgewerbes, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. - DEHOGA

Wie immer im Geschäftsleben, geht es auch bei der Reservierung des Ferienquartiers nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gast-Aufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gast-Aufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten.

1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers oder einer Wohnung und sonstige Leistungen vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung

3. a) Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben im Gastaufnahmevertrag, der auf die bestellte Wohnung Bezug nimmt. Angaben zur Wohnung werden im Internet veröffentlicht. Mangels konkreter Preisvereinbarung gelten die im Internet veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt.

3. aa) Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

3. b) Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

3. c) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 10 Prozent.

4. Zahlung

4. a) Der Appartementpreis ist im Voraus zu bezahlen, da wir keine Kaution verlangen. Zusatzleistungen wie Telefon, Frühstück, etc., sind nicht im Appartementpreis enthalten und jeweils nach Vorlage der Zwischen- oder Endrechnung zu bezahlen.
4. b) Nicht im Preis enthalten ist der Kurbeitrag, der von der Stadt Norden erhoben wird und vom Gästehaus bei Ankunft eingezogen werden muss.

4. c) Ein Zahlungsverzug berechtigt das Gästehaus zur Verweigerung von Leistungen aus dem laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist das Gästehaus zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.

4. d) Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Betriebsstandort.

4. e) Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.
4. f) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/ Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

4. g) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers/ der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.


5. An- und Abreisetag gelten bei der Berechnung als ein Tag, da Nächte berechnet werden. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Zimmer (die Wohnung und sonstige Leistungen) ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Zimmer/ die Wohnung bis 10:00 Uhr geräumt sein. Wird das Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das Gästehaus berechtigt, 50% des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15.00Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.

Andere Vereinbarungen sind möglich und werden mit der Auftragsbestätigung protokolliert oder werden vor Ort mündlich getroffen.

6. Die Preise beziehen sich auf eine Übernachtung für die beschriebene
Wohnung
und die angefragten Personen. Für weitere Personen wird ein  Zuschlag erhoben, falls nicht im Voraus anders vereinbart.


7. Haftung
7. a) Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Gästehaus durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen bzw. Tiere, für die er verantwortlich ist, entstehen:

  • in der Wohnung (z. B. Beschädigungen an Wänden, Türen, Fußböden)
  • am Mobiliar (z. B. Schränke, Bettgestelle u. s. w.)
  • der Ausstattung (z. B. Geschirr, Besteck, Vasen, Deko, Spiele, Matratzen, Kissen, Bettdecken u. Bezüge, Handtücher, Badvorleger)
  • den Elektrogeräten
  • auf dem Parkplatz an anderen Fahrzeugen
  • im Außenbereich (Bestuhlung, Spielgeräte im Garten)

Sämtliches Interieur ist pfleglich zu behandeln. Flecken in der Wäsche u. s. w.,  die nicht durch Waschen entfernbar sind, haben zur Folge, dass Ersatz auf Kosten des Gastes angeschafft wird. Dasselbe gilt, wenn festgestellt wird, dass Tierhaare in den Betten zu finden sind, die darauf hinweisen, dass ein Tier im Bett war.

7. b) Werden die elektrischen Geräte nicht spätestens am Morgen des auf den 
Anreisetag folgenden Kalendertages moniert, gelten Sie als in Ordnung.

7. c) Am Abreisetag ist die Wohnung besenrein zu übergeben. Das Geschirr
ist sauber gespült und abgetrocknet zu hinterlassen. Verkrustungen sind vom
Gast aus dem Backofen zu entfernen ebenso Verschmutzungen vom Kochen auf
dem Herd oder in der Mikrowelle. Wird bei der Endreinigung festgestellt, dass
hier ein  erhöhter Aufwand anfällt, weil bei Abreise des Gastes die Wohnung nicht
ordnungsgemäß hinterlassen wurde, wird der erhöhte Aufwand nachträglich in
Rechnung gestellt. Das Durchsehen bei der Verabschiedung gilt nicht als
Abnahme.

7. d) Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter überlassenen Räume berechtigt das Gästehaus zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Das gilt auch bei Rauchen innerhalb des Hauses. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich bei der Unterbringung von Tieren jeglicher Art in den Wohnungen, in denen Tiere nicht gestattet sind. Auch Tiere von Besuchern dürfen nicht in die Appartements mitgenommen werden. Sollte die Ruhe im Haus durch einen Mieter gefährdet sein, kann bei fruchtloser Mahnung eine fristlose Kündigung folgen. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Appartementpreises bleibt in voller Höhe auf den bestellten Zeitraum bestehen.

7. e) Wird das Gästehaus durch höhere Gewalt, Streik oder Tätigkeiten anderer in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Gästehaus dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

7. f) Soweit das Gästehaus für den Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Mieters; der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7. g) Wir haften für:

- Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

- Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

- Schadensersatz, wenn das von uns zugesagte Zimmer (die Wohnung) für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.

7. h) Gewährleistung

- Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich er-
  bracht, so kann der Mieter Nachbesserung verlangen.

- Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen  unver-
  züglich der Gästehaus-Inhaberin mitzuteilen. Kommt der Mieter diesen
  Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

8. Besondere Hinweise
8. a) Tiere dürfen vom Mieter ausschließlich in die Villa Tierfreund mitgebracht werden, aus hygienischen Gründen jedoch nicht in die Betten. (siehe Punkt 7a, letzter Satz)

8. b) Im Appartement ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet. Zur Trocknung steht eine Wäschespinne im Garten zur Verfügung. Auf Anfrage ist es ggf. möglich, den Trockner zu nutzen.

8. c) Der Mieter ist gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt den Appartement-Namen anzugeben, um Postzustellung zu ermöglichen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

8. d)  Die Gästehaus-Inhaberin ist berechtigt, vom Mieter die Einstellung oder die Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch die Gästehaus-Inhaberin zu entsprechen.

8. e) Jede Verletzung der guten Sitten durch den Mieter berechtigt das Gästehaus zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung seiner vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum eines Monats. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Gästehaus zu ersetzen.

8. f) Eine Vertragsauflösung durch das Gästehaus Admiral ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters, die während des Aufenthaltes im Gästehaus Admiral auftritt.

8. g) Angenommene Weckaufträge wird das Gästehaus Admiral mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.

8. h) Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

8. i) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Das Gästehaus verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. j) Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Die Mieter werden gebeten, Geld und Wertsachen sorgfältig zu verwahren.

8. k) Bei Verlust des Zimmer- / Wohnungschlüssels berechnen wir EUR 100,-.
8. l) Für Sachen, die zur Weitergabe an eine chemischen Reinigung abgegeben werden, übernimmt das Gästehaus keine Haftung. Es handelt lediglich als Bote.

9. Allgemeines
9. a)  Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.

9. b) Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr entsprechende.
18.05.2012, 10:14